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   VG Neustadt, 23.05.2003 - 7 K 1661/02.NW   

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VG Neustadt, 23.05.2003 - 7 K 1661/02.NW (https://dejure.org/2003,21300)
VG Neustadt, Entscheidung vom 23.05.2003 - 7 K 1661/02.NW (https://dejure.org/2003,21300)
VG Neustadt, Entscheidung vom 23. Mai 2003 - 7 K 1661/02.NW (https://dejure.org/2003,21300)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage gegen die Nichtzulassung als Schausteller mit einem Kinderkarussel zur Mehlinger Kerwe; Fortsetzungsfeststellungsklage bei Erledigung eines streitigen Verwaltungsakts vor Klageerhebung; Wiederholungsgefahr als ein besonderes Feststellungsinteresse im Falle einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.12.2000 - 11 A 11462/99

    Erforderlichkeit einer förmlichen Satzung für Vergaberichtlinien für die

    Auszug aus VG Neustadt, 23.05.2003 - 7 K 1661/02
    Zwar liegt es im Ermessen der Gemeinde, ob sie die Zulassung zu einem Volksfest durch Satzung oder aber verwaltungsinternen durch Richtlinien regelt (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. Dezember 2000, 11 A 11462/99.OVG).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.08.1990 - 14 S 2400/88

    Zur Zuständigkeit des Gemeinderates für die Aufstellung von Richtlinien zur

    Auszug aus VG Neustadt, 23.05.2003 - 7 K 1661/02
    Vielmehr fällt es in die Kompetenz des Gemeinderats, die Grundsätze der Verwaltung festzulegen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. August 1990, GewArch 1991, 35 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 18.07.2002 - 7 LB 3835/01

    Möglichkeit der Verhinderung einer rechtswidrigen Entscheidungspraxis für die

    Auszug aus VG Neustadt, 23.05.2003 - 7 K 1661/02
    Ein solches liegt hier - entgegen der Auffassung der Beklagten - auch unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr (vgl. z.B. OVG Lüneburg, Urteil vom 18. Juli 2002, NJW 2003, 531, 532) vor, weil der Kläger weiterhin mit der Ablehnung von Anträgen auf Zulassung zur Mehlinger Kerwe rechnen muss.
  • VG Freiburg, 07.11.2017 - 4 K 8618/17

    Zulassung zum Weihnachtsmarkt

    Es dürfte daher geboten sein, das Vergabeverfahren und die Auswahlkriterien für Standplätze und ihr Verhältnis zueinander in ihren wesentlichen Grundsätzen in gemeindlichen Richtlinien und damit im Vorfeld der Entscheidung nach außen sichtbar zu regeln, um eine einheitliche Anwendung gegenüber sämtlichen Bewerber nachvollziehbar und damit auch im Hinblick auf die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes justiziabel zu machen (VG Freiburg, Beschluss vom 11.11.2014 - 4 K 2310/14 -, juris Rn. 22; VG Bremen, Beschluss vom 02.10.2012 - 5 V 1215/12 -, juris; VG Oldenburg, Beschluss vom 03.09.2003 - 12 B 1761/03 -, juris; Bayer. VGH, Urteil vom 22.07.2015 - 22 B 15.620 -, juris Rn. 45; OVG Nieders., Urteil vom 16.06.2005 - 7 LC 201/03 -, juris und Beschluss vom 17.11.2009 - 7 ME 116/09 -, juris; Gieseler, GewArch 2013, 151; speziell zum Erfordernis des Erlasses entsprechender Richtlinien durch den Gemeinderat: Landmann/Rohmer, GewO, Stand 2014, § 70 Rn. 11, 24; Braun, NVwZ 2009, 747; VG Oldenburg, Beschluss vom 03.09.2003 - 12 B 1761/03 -, juris; VG Chemnitz, Urteil vom 28.06.1995 - 4 K 2345/94 -, LKV 1996, 301; VG Neustadt, Urteil vom 23.05.2003 - 7 K 1661/02.NW, GewArch 2003, 339).
  • VG Freiburg, 11.11.2014 - 4 K 2310/14

    Einstweilige Anordnung auf Zulassung zu einem Weihnachtsmarkt

    Zwar dürfte es geboten sein, das Vergabeverfahren und die Auswahlkriterien für Standplätze und ihr Verhältnis zueinander in ihren wesentlichen Grundsätzen in gemeindlichen Richtlinien und damit im Vorfeld der Entscheidung nach außen sichtbar zu regeln, um eine einheitliche Anwendung gegenüber sämtlichen Bewerbern nachvollziehbar und damit auch im Hinblick auf die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes justiziabel zu machen (VG Bremen, Beschluss vom 02.10.2012 - 5 V 1215/12 -, juris; VG Oldenburg, Beschluss vom 03.09.2003 - 12 B 1761/03 -, juris; OVG Nieders., Urteil vom 16.06.2005 - 7 LC 201/03 -, juris und Beschluss vom 17.11.2009 - 7 ME 116/09 -, juris; Gieseler, GewArch 2013, 151; speziell zum Erfordernis des Erlasses entsprechender Richtlinien durch den Gemeinderat: Landmann/Rohmer, GewO, Stand 2014, § 70 Rn. 11, 24; Braun, NVwZ 2009, 747; VG Oldenburg, Beschluss vom 03.09.2003 - 12 B 1761/03 -, juris; VG Chemnitz, Urteil vom 28.06.1995 - 4 K 2345/94 -, LKV 1996, 301; VG Neustadt, Urteil vom 23.05.2003 - 7 K 1661/02.NW, GewArch 2003, 339).
  • VG Oldenburg, 03.09.2003 - 12 B 1761/03

    Mitwirkung eines Vertreters eines Schaustellerverbandes bei der

    - 7 K 1661/02.NW -, GewArch 2003, 339 im Zusammenhang mit der innergemeindlichen Zuständigkeit; a.A. VG Ansbach, Urteil vom 11. Januar 1996 - 4 K 95.00513 -, GewArch 1996, 477 für ein Bergkirchweihfest).
  • VG Neustadt, 16.12.2010 - 4 K 939/10

    Kuseler Herbstmesse 2010: Ablehnung eines Autoskooter-Fahrgeschäfts rechtswidrig

    Diese Gefahr liegt vor, wenn der abgelehnte Bewerber befürchten muss, auch bei der nächsten Veranstaltung infolge desselben Auswahlfehlers nicht zugelassen zu werden (VG Neustadt, GewArch 2003, 339).
  • VG Saarlouis, 15.09.2016 - 1 L 1512/16

    Zuteilung eines Kirmesstandplatzes

    VGH Mannheim, Urteile vom 1.10.2009 - 6 S 99/09 -, vom 27.8.1990 - 14 S 2400/88 - und vom 17.3.1982 - 6 S 1669/81 - VGH München, Urteil vom 31.03.2003 - 4 B 00.2823 - ferner VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 31.08.2009 - 4 L 857/09.NW - sowie Urteil vom 23.05.2003 - 7 K 1661/02.NW - jeweils zitiert nach juris, welche darüber hinaus die Grundrechtsrelevanz der Entscheidung (Berufsausübungsfreiheit der Schausteller) gegen die Annahme eines Geschäfts der laufenden Verwaltung anführen.
  • VG Mainz, 01.06.2004 - 6 K 254/04

    Gewerberecht: Einheimischenmodell bei Zulassung von Schaustellerbetrieben zu

    Ebenso kann offen bleiben, ob sich schon aus dem Fehlen schriftlich niedergelegter Auswahlrichtlinien, sei es in Form einer Satzung, sei es in Form von Verwaltungsvorschriften, ein Ermessensfehler ergibt (so VG Neustadt, Urteil vom 23. Mai 2003 - 7 K 1661/02.NW - GewArch 2003, Seite 339; a.A. OVG Bremen, Urteil vom 27. April 1993 - 1 BA 49/92 - [Juris]).
  • VG Neustadt, 11.05.2010 - 4 L 477/10

    "Leisböhler Weintage" in Haßloch ohne Holzkohlegrill

    Der Begriff der öffentlichen Einrichtung ist im Gesetz zwar nicht näher definiert, eine solche wird jedoch nach der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur, der die Kammer folgt, immer dann angenommen, wenn die Gemeinde die Einrichtung im öffentlichen Interesse unterhält und durch einen Widmungsakt der allgemeinen Benutzung durch Gemeindeangehörige oder der Allgemeinheit zugänglich gemacht hat (vgl. z.B. VG Darmstadt, Beschluss vom 21. Oktober 2005 - 3 G 1585/05 -, [...]; VG Neustadt, Urteil vom 23. Mai 2003 - 7 K 1661/02.NW -, ESOVG).
  • VG Mainz, 01.06.2004 - 6 K 245/04

    Klage auf Neubescheidung eines Antrags auf Zulassung als Beschickerin zum Wormser

    Ebenso kann offen bleiben, ob sich schon aus dem Fehlen schriftlich niedergelegter Auswahlrichtlinien, sei es in Form einer Satzung, sei es in Form von Verwaltungsvorschriften, ein Ermessensfehler ergibt (so VG Neustadt, Urteil vom 23. Mai 2003 - 7 K 1661/02.NW - GewArch 2003, Seite 339; a.A. OVG Bremen, Urteil vom 27. April 1993 - 1 BA 49/92 - [[...]]).
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